Die Problematik von beeidigten Übersetzungen für die ungarische Sprache

Im Internet gibt es zahlreiche Übersetzungsagenturen, die schnelle und preiswerte ungarische Übersetzungen sowie Fachübersetzungen in anderen Sprachen anbieten. Diese preisgünstigen Übersetzungen werden jedoch weder von den österreichischen noch von den ungarischen Behörden akzeptiert. Die Behörden akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen, die durch beeidigte/vereidigte Übersetzer für Ungarisch und andere Sprachen angefertigt werden.

Vor kurzem wurde unsere Übersetzungsagentur von einer Kundin kontaktiert, die ihr Diplom mit einem Umfang von ca. 25 Seiten von einem anderen ungarischen Übersetzungsbüro übersetzen hat lassen. Die Kundin benötigte dieses Dokument für das Anerkennungsverfahren ihres Diploms in Deutschland. Aufgrund der Tatsache, dass dieses ungarische Übersetzungsbüro jedoch über keine erforderliche Berechtigung für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen in Deutschland verfügte, wurde diese Übersetzung von den deutschen Behörden abgelehnt und der Auftraggeberin wurde empfohlen, sich an einen beeidigten Übersetzer für die ungarische Sprache zu wenden, der dazu berechtigt ist, offiziell beglaubigte ungarische Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten für behördliche Zwecke anzufertigen. Dadurch erlitt diese Dame einen finanziellen Schaden, da sie Geld für eine Übersetzung an ein ungarisches Übersetzungsbüro bezahlt hatte, welche sie jedoch nicht verwenden konnte. In der Datenbank für juristische Übersetzungen ist sie dann auf den Namen unserer Übersetzungsagentur gestoßen und hat uns kontaktiert. Aufgrund dessen, dass unser Geschäftsführer, Herr Krisztián Szőke ein allgemein beeidigter und öffentlich bestellter Fachübersetzer für Ungarn und die ungarische Sprache ist, haben wir für diese Kundin gerne diese beeidigte Übersetzung Ungarisch-Deutsch bearbeitet, welche schließlich auch von den Behörden angenommen wurde.

In letzter Zeit bekommen wir zudem immer häufiger von unseren Kunden zu hören, dass die von OFFI angefertigten, amtlichen Übersetzungen für Ungarisch von den deutschen Behörden nicht akzeptiert werden.

Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Kunden auf alle Fälle, sich bei den zuständigen Sachbearbeitern der jeweiligen deutschen Behörden zuerst danach zu erkundigen, welche ungarischen Fachübersetzungen akzeptiert werden. Dadurch können große Unannehmlichkeiten verhindert und unnötige Ausgaben vermieden werden. In Ungarn selbst gibt es nur ganz wenige beeidigte Übersetzer für Ungarisch, die dazu berechtigt sind, amtliche Übersetzungen für Deutschland erstellen zu dürfen. Wenn Sie unserem Online-Übersetzungsbüro einen Auftrag für die Bearbeitung einer beglaubigten Fachübersetzung erteilen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, da unsere Fachübersetzungen von den deutschen Behörden zur offiziellen Geschäftsabwicklung in jedem Fall akzeptiert werden.

Es ist außerdem sehr wichtig zu betonen, dass eine amtlich beglaubigte Übersetzung nur im Original gültig ist und eine elektronische, gefaxte oder eingescannte Version rechtlich als ungültig betrachtet wird! Unsere beglaubigten Übersetzungen werden stets im Original auf dem Postweg an unsere Kunden gesendet, einschließlich Originalstempel, Beglaubigungsvermerk und Unterschrift. Unsere Kunden haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die beglaubigte ungarische Übersetzung in unserem Büro persönlich abzuholen. Wichtig! Eine beglaubigte Übersetzung wird von den deutschen Behörden nur dann akzeptiert, wenn diese die Unterschrift und den Stempel des beeidigten Übersetzers auf der Übersetzung enthält!

Bei eiligen Übersetzungsaufträgen   können uns unsere Kunden die zu übersetzenden Dokumente, Urkunden, Zeugnisse, Führungszeugnisse, Diplome, Testamente, Verträge, Firmenbuchauszüge, usw. bereits im Voraus als PDF-Datei übermitteln. Die Zusendung der Originalübersetzung auf dem Postweg ist jedoch aufgrund der Rechtsgültigkeit in jedem Fall erforderlich. Die Kosten für den Postversand sind in dem von uns kalkulierten und im Angebot aufgeführten Preis bereits enthalten.

Beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Ungarisch und Ungarisch-Deutsch in Deutschland und Ungarn

Das System hinsichtlich beglaubigter Übersetzungen in Deutschland und Ungarn ist völlig anders. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Ungarn vom OFFI (Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen) angefertigt werden. Dieses System ist in ganz Europa eigenartig und generiert leider zahlreiche Probleme für Kunden. Wenn ein Dokument in Deutschland beispielsweise zu behördlichen Zwecken übersetzt werden muss, werden in Deutschland ausschließlich beglaubigte Übersetzungen durch gerichtliche vereidigte/beeidigte Übersetzer akzeptiert (siehe vorstehend aufgeführte Problematik bei beeidigten Übersetzungen für die ungarische Sprache!).

Beglaubigte Übersetzungen können darüber hinaus durch das Konsulat oder von Notaren angefertigt werden. Notare mit sprachlicher Berechtigung dürfen ebenfalls beglaubigte Übersetzungen anfertigen und sie bestätigen die Übereinstimmung mit dem Original anhand eines Beglaubigungsvermerks. Es ist jedoch in jedem Fall empfehlenswert, sich im Voraus danach zu erkundigen, ob die in Ungarn gemäß den offiziellen behördlichen Vorschriften angefertigten beglaubigten Übersetzungen von den zuständigen ausländischen Behörden akzeptiert werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die mit einem Beglaubigungsvermerk und einem offiziellen Firmenstempel versehene Übersetzung, diese gilt jedoch mit Ausnahme der Übersetzung der ins Handelsregister einzutragenden Daten nicht als beglaubigte Übersetzung, obwohl sie häufig akzeptiert wird.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Ungarn somit keine einheitliche rechtliche Regelung im Hinblick auf das System von beglaubigten Übersetzungen. In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen ausschließlich durch gerichtlich beeidigte/vereidigte Fachübersetzer angefertigt werden. Eine Liste der beeidigten Justizübersetzer finden Sie unter dem folgenden Link:

www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Die beeidigten Übersetzer gehören in Deutschland auch verschiedenen Verbänden an, wie beispielsweise der BDÜ oder ATICOM.

Es ist somit ersichtlich, dass große Unterschiede bestehen in Bezug auf das System von beglaubigten Übersetzungen zwischen Ungarn und Deutschland.   Aufgrund dessen ist es unbedingt zu empfehlen, sich bei den jeweiligen Behörden zuerst danach zu erkundigen, welche Fachübersetzungen akzeptiert werden, um sich vermeidbare Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Das System der beglaubigten Übersetzungen in Deutschland

In Deutschland gelten die beeidigten Übersetzer als offizielle Personen im öffentlichen Dienst und legen diesbezüglich einen gerichtlichen Eid ab. Dieser Eid ist gemäß § 189, Abs. 2 (GVG) in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gültig. Die beeidigten Übersetzer müssen vor der Beeidigung ihre persönliche und fachliche Eignung sowie ihre Fachausbildung nachweisen können. Nach Ablegung des Eides sind die beeidigten Übersetzer dazu berechtigt, ihren in den jeweiligen Bundesländern verwendeten Titel zu verwenden und ihren Stempel, einschließlich des vorgeschriebenen Beglaubigungsvermerks auf ihre beglaubigten Übersetzungen anzubringen.

Als in (…) öffentlich bestellter (bestellte) und allgemein beeidigter (beeidigte) Übersetzer(in) für die (…) Sprache bestätige ich hiermit, dass die vorstehende Übersetzung der mir im (Original, beglaubigter Abschrift, Photokopie) vorgelegten und in (…) Sprache abgefassten Urkunde richtig und vollständig ist.

Dieser Bestätigungsvermerk muss auf der Übersetzung angebracht werden und muss Datum, Ort, Unterschrift und den Stempel des Übersetzers beinhalten. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, falls nur ein Teil des Dokuments übersetzt wurde und auf etwaige Auffälligkeiten der übersetzten Urkunde, insbesondere auf unleserliche Worte, Änderungen oder Auslassungen, sofern sich dies nicht aus der jeweiligen Übersetzung ergibt.

Der Bestätigungsvermerk kann zusätzlich in der jeweiligen Fremdsprache wiederholt werden.

Die beeidigten Übersetzer/innen sind zur Geheimhaltung bezüglich der wahrheitstreuen und gewissenhaften Wiedergabe des gesprochenen oder geschriebenen Inhalts verpflichtet. Die Beeidigung gilt auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und jedes Bundesland akzeptiert die beglaubigten Übersetzungen der in einem anderen Bundesland beeidigten Übersetzer/innen.

Preise der beeidigten Übersetzungen Deutsch-Ungarisch, Ungarisch-Deutsch sowie sonstige Sprachen

Die Preise für beglaubigte Übersetzungen werden im JVEG-Gesetz (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscher/innen, Übersetzer/innen sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richter/innen Zeugen/Zeuginnen und Dritten) festgelegt.

Das Honorar für die Bearbeitung von Übersetzungen wird im Allgemeinen anhand der Zeilenzahl des zu übersetzenden Textes ermittelt. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen (inklusive Leerstellen) und jede angefangene Zeile ist gebührenpflichtig. Die Preise von beglaubigten Übersetzungen gemäß den Bestimmungen des JVEG-Gesetzes lauten wie folgt:

Einfach editierbare Dokumente:

Einfache Texte: 1,55 Euro/Normzeile

Fachtexte: 1,85 Euro/Normzeile

Bei schwer editierbaren Dokumenten, z.B. PDF, JPG oder in Papierform kann sich der Preis auf bis zu 1,85 Euro/Normzeile erhöhen.

Bei den vorstehend angegebenen Preisen handelt es sich um die gesetzlich festgelegten Preise, jedoch können die jeweiligen Preise der   beeidigten Übersetzer/innen und Übersetzungsagenturen natürlich davon abweichen.

Unsere Übersetzungsagentur bietet beispielsweise offiziell beglaubigte ungarische Übersetzungen von Urkunden und sonstigen Dokumenten zu wesentlich günstigeren Preisen an. Bitte verwenden Sie das Kontaktformular, um ein unverbindliches Angebot von uns zu erhalten! Nach Eingang Ihrer Unterlagen übersenden wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit ein unverbindliches und individuelles Angebot per E-Mail.

Überbeglaubigung (Apostille)

In bestimmten Fällen kann auch eine Überbeglaubigung von Urkunden erforderlich sein, welches in den Bestimmungen des Haager Übereinkommens aus dem Jahre 1961 geregelt ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde in einem Land verwendet wird, welches das vorstehend genannte Übereinkommen unterzeichnet hat. Dabei wird das übersetzte Dokument mit einer Apostille versehen, wodurch die Authentizität der Unterschrift des beeidigten Übersetzers, bzw. der beeidigten Übersetzerin, bescheinigt wird. Die Überbeglaubigung kann bei jenem Gericht erfolgen, bei dem der jeweilige Übersetzer, bzw. die jeweilige Übersetzerin vereidigt wurde.

In welchen Fällen werden beglaubigte Übersetzungen überhaupt benötigt?

Als Online-Übersetzungsbüro für Ungarisch sind wir darauf spezialisiert, beglaubigte ungarische Übersetzungen in den Bereichen Wirtschaft und Technik, sowie für Privatpersonen anzufertigen. Beglaubigte Übersetzungen werden beispielsweise in den folgenden Fällen benötigt: Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Verträge, Gerichtsbeschlüsse, Handelsregisterauszüge, Zeugnisse, Diplome, Anerkennungsverfahren für Diplome in Deutschland, Heiratsurkunden, Jahresabschlüsse, Testamente, Führerscheine, Führungszeugnisse, medizinische Fachgutachten sowie sonstige Dokumente für behördliche Zwecke.